Erst Wunderfaser, dann Altlasten…

Der Einbau von asbesthaltigen Wellplatten und anderen asbesthaltigen Werkstoffen ist seit Anfang der 90er Jahre verboten.

Bestehende asbesthaltige Wellplattendächer stellen keine große Gefahr da, jedoch ist, der Rückbau und die Entsorgung an gesetzliche Bestimmungen gebunden. Wir als Asbestsachkundige, nach TRGS 519 sind berechtigt, den Rückbau vorzunehmen. Auch die erforderlichen Anmeldungen bei den zuständigen Behörden übernehmen wir natürlich auch.



  •  

     

  •  

     

  •